Ein neues Gesetz erlaubt Ärzten, Apps auf Rezept zu verschreiben.


Zwei Drittel aller Smartphone-Besitzer in Deutschland nutzen Gesundheits-Apps, fand der Branchenverband Bitkom raus. Die Programme helfen ihnen, sich gesünder zu ernähren, mehr zu bewegen, das Training zu optimieren und das Gewicht zu reduzieren. Gibt es all diese Apps künftig auf Rezept? Im November 2019 verabschiedete der Bundestag das „Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG)“. „Wir machen damit die Patientenversorgung digitaler und damit auch patientenfreundlicher und schneller“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Ein Schwerpunkt des Gesetzes sieht vor, dass Ärzte ab 2020 nicht nur Medikamente, sondern auch Apps verschreiben dürfen, für die Krankenkassen dann die Kosten übernehmen. Doch die Krankenkassen zahlen längst nicht für jede vermeintliche Gesundheits-App!

Für welche Apps zahlt die Krankenkasse?

Welche Apps später eine Kassenleistung sind, ist ziemlich kompliziert. Und wie viele der rund 100.000 Anwendungen im App Store und im Google Play Store darunter fallen, ist noch offen. Lifestyle-Apps wie – Fitness-Tracker oder Meditations-Apps – dürften aber nicht dazu zählen. Denn das neue Gesetz zielt auf eine andere Gruppe: Anwendungen, die Patienten unterstützen, regelmäßig Medikamente einzunehmen oder Messwerte zu erfassen – und Tools, die helfen, Krankheiten zu diagnostizieren oder zu therapieren. Schon jetzt haben sich einige Apps im Markt etabliert – wie „Tinnitracks“. Die Anwendung setzen Ärzte zur Behandlung eines lästigen Piepens im Ohr („Tinnitus“) ein. Durch regelmäßiges Hören von Musik soll sie übermäßig aktive Nervenzellen beruhigen. HNO-Ärzte verordnen die App als Therapie und zahlreiche Krankenkassen übernehmen bereits jetzt die Kosten.

Gesundheits-Apps: CE-Zeichen ist Pflicht

Die Chancen stehen gut, dass die Kosten mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiter übernommen werden. Denn im Unterschied zu vielen vermeintlichen Gesundheits-Apps ist Tinnitracks mit dem CE-Zeichen zertifiziert – eine der Voraussetzungen für die künftige Kostenübernahme. Das CE-Zeichen sagt aus, dass eine App allen geltenden EU-Richtlinien entspricht und dass alle festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Anwendung erfüllt sind. Zusätzlich müssen die Hersteller von Tinnitracks und allen anderen medizinischen Apps einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen, damit die Programme in ein Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen werden. Dafür wird jede App zunächst auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit überprüft. Erst dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die App zunächst für ein Jahr. In dieser Zeit müssen die Hersteller nachweisen, dass das Tool die Versorgung der Patienten verbessert. Klingt alles ziemlich schwammig – und ist es auch, denn die Experten des Bundesinstituts tüfteln noch an den Details des Verfahrens. Auch wenn Jens Spahn sich einen zügigen Zugangsweg wünscht, schätzen Verbraucherschützer, dass die ersten Apps vermutlich im Sommer 2020 erstattet werden.

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